Bodenrichtwerte

Bekanntmachung

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§ 192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertkonferenz zum Stand 01.01.2022

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23.05.2022 für das Gemeindegebiet Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) ermittelt.

 

Diese Bodenrichtwerte liegen gemäß § 12 Abs. 2 GutachterausschussVerordnung Bayern

 

in der Zeit vom 28.07.2022 bis einschließlich 07.09.2022

 

im Rathaus in Bubenreuth, Birkenallee 51, Zimmer 4, während der üblichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Hinweise:

 

Wir weisen darauf hin, dass schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte kostenpflichtig sind und nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bearbeitet werden sollen.

 

Die Bodenrichtwertzonen innerhalb von Ortschaften mit mehreren Zonen werden in Kürze über das Internet mit folgendem Link einsehbar und können bei Bedarf auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich mit Kostenrechnung abgerufen werden:

 

www.bodenrichtwerte.bayern.de

 

Auf das Recht, über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte zu erlangen, wird hiermit hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuch).

 

 

 

Norbert Stumpf

Erster Bürgermeister                            

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