+++BITTE BEACHTEN SIE - DIE MASSNAHMEN SIND BEREITS AUSGESCHÖPFT+++
Bereits 2011 hat sich die Gemeinde Bubenreuth die Energie- und Klimawende auf die Agenda gesetzt.
„Die Gemeinde Bubenreuth strebt an, eine energieautarke Kommune zu werden und schließt sich damit dem Beispiel anderer Gebietskörperschaften an. Der gesamte Energiebedarf soll künftig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.“
Dieser Beschluss des Gemeinderates war der Startschuss für umfassende Maßnahmen, um die Kommune dem großen Ziel „Klimaneutralität“ näherzubringen.
Sowohl kommunalpolitisch als auch verwaltungsseitig, vor allem aber auch in der praktischen Umsetzung für dieses große Ziel wurde bereits sehr viel bewegt.
Bubenreuth kann aber nur dann zügig klimaneutral werden, wenn nicht nur auf der politischen und Verwaltungsebene alles dafür getan wird, sondern wenn sich möglichst auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen und Institutionen einbringen.
Genau aus diesem Grund haben sich die Verwaltung und der Gemeinderat entschlossen, gleich zwei spezifische Förderprogramme auf den Weg zu bringen, um Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger darin zu bestärken und finanziell zu unterstützen, sich für die kommunalen Umwelt- und Klimaziele aktiv zu engagieren.
Ziel des „Förderprogramms zur CO2-Einsparung“ ist die Einsparung von Energie und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gemeindegebiet Bubenreuth sowie die Erreichung möglichst großer Energieeinspareffekte zum Schutz von Klima und Umwelt.
Mit dem „Förderprogramm zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität“ sollen das Mikroklima und die Biodiversität im bebauten Gemeindegebiet von Bubenreuth verbessert werden. In dicht besiedelten Gebieten haben die von Menschen geschaffenen Bauwerke und Versiegelungen erheblichen Einfluss auf das Mikroklima.
- Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Wie hoch ist der Zuschuss?
Anwort auf diese Fragen finden Sie hier:
• Förderprogramm zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität
• Antrag Förderprogramm zur Flächenentsiegelung, Nachbegrünung und Biodiversität
• Förderprogramm zur CO2-Einsparung
• Antrag Förderprogramm zur CO2-Einsparung
Förderantrag richtig einreichen – so geht`s:
- Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
(Ausnahmen: Förderbereich I. Fahrradmobilität sowie Förderbereich III. 3. – III. 6. Strom)
- Wie muss der Antrag aussehen?
Zum Förderantrag sind alle Unterlagen, wie beispielsweise Kostenvoranschläge, Rechnungen und eventuelle Fotodokumentationen in Kopie beizufügen.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform mit Originalunterschrift einzureichen.
Unvollständige Antragsunterlagen oder Anträge per E-Mail können nicht bearbeitet werden. Es obliegt dem Antragstellenden, die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß beizubringen.
- Was passiert nach Einreichung?
Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme ist die Schlussrechnung einzureichen. Daraufhin erhalten Sie von uns den Förderbescheid.
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Diese werden erst nach Vorlegen der Schlussrechnung, Prüfung durch die Verwaltung und verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt.
Eine Eingangsbestätigung des jeweilige Förderantrags erfolgt nicht.
Die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums (Posteingangsstempel) bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen bitten wir Sie, auf Anfragen nach dem Bearbeitungsstand zu verzichten, da dies die grundsätzliche Bearbeitung der einzelnen Förderanträge verzögert.
Die Förderprogramme traten am 1. September 2021 in Kraft.
Anträge können bei der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin in der Verwaltung ist Frau Svenja Meiners, s.meiners@bubenreuth.de, Tel.Nr. 09131-8839-13.
Montag - Donnerstag von 8 - 12 Uhr
Kommunales Förderprogramm für Solarthermie .... Weitere Informationen finden Sie hier.