Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Der Bayerische Landtag hat die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. 

 

50 Millionen Euro werden nun in einem Härtefallfonds zur Verfügung gestellt. Sie kommen den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden.

 

Der Freistaat Bayern hat Informationen bezüglich der Beantragung von Mitteln zum Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge veröffentlicht.  

Sie können diese Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Inneres, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklulng und Energie unter

https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php abrufen.

 

Genauere Informationen zum Härtefallausgleich können Sie auch dem unten genannten Flyer entnehmen, den Sie herunterladen können - Informationsflyer Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

 

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