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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung

Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden durch die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR).

Beschreibung

Nach dem Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gewährt der Freistaat Bayern nach Maßgabe des Finanzausgleichgesetzes (FAG) Finanzhilfen zu Investitionsmaßnahmen an förderfähigen Kindertageseinrichtungen, soweit Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände die Investitionskosten tragen, (unmittelbar oder in Form eines Baukostenzuschusses).

Die Gewährung der Finanzhilfen setzt voraus, dass

  • die Kindertageseinrichtung nach dem BayKiBiG förderfähig ist und einen anerkannten Betreuungsbedarf deckt,
  • die Baumaßnahme aufsichtlich nicht zu beanstanden ist,
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
  • die Zuschusspflichtigen der Baumaßnahme hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zugestimmt haben.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Förderrecht: (fakultatives) Widerspruchsverfahren )

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Stand: 10.04.2019

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Tobias Zentgraf 09131 8839-19 04 
 

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