Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umgebungslärm

Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gehört. Sie erhält damit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

 

Aus diesem Grund erfolgt die Beteiligung in zwei Phasen.

Bis zum 28.3. läuft die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung. Über das Internetportal http://www.umgebungslaerm.bayern.de/ können Bürger zielgerichtete Multiple-Choice-Fragen beantworten, die im Hinblick auf die zentrale Lärmaktionsplanung ausgewertet und analysiert werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.umgebungslaerm.bayern.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/index.htm

 

Wir laden alle Bubenreuther Bürgerinnen und Bürger ein, sich daran zu beteiligen.

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