Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

Das Bayerische Innenministerium hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags stattgegeben

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat die Prüfung des am 24. Juni 2021 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht.

 

 

Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, 27. Oktober 2021.

 

Eintragungszeiten im Rathaus Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Zimmer 9 (Christian Benisch)

 

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr,  Montag - Mittwoch 13 - 16 Uhr,

zusätzlich:

Donnerstag, 14.10., von 8 - 12 Uhr und 13 - 20 Uhr

Donnerstag, 21.10., von 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Samstag, 23.10., von 10 - 12 Uhr

 

 

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtages vom 14.10.2021 bis 27.10.2021

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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen

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