Vorentwurf der 1. Bebauungsplan-Änderung Nr. 5/29 "Sportgelände Steinbuckel II"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenreuth hat am 27.09.2022 beschlossen, den im April 2021 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ mit integriertem Grünordnungsplan zu ändern. Vorgesehen ist die Veränderung des Baurechts für das Vereinsheim der Tennisabteilung des SV Bubenreuth und die daraus resultierende Verschiebung der Tennisspielfelder.

 

→→→→  Bekanntmachung und weitere Unterlagen hier zum Download

 

 

drucken nach oben