Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Sie möchten verreisen? Innerhalb der EU oder in nicht EU-Mitgliedsstaaten?
Dann überprüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihres Ausweises und/oder Reisepasses.
Da Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, ist grundsätzlich eine Neuausstellung erforderlich.
Die Lieferzeit beträgt bei Personalausweisen ca. vier Wochen und bei Reisepässen circa sechs Wochen
Folgende Unterlagen sind zur Neuausstellung nötig:
Personalausweis:
- 1 Lichtbild, nicht älter als ½ Jahr (biometrisch)
- Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ist bei Erstausstellung eines Ausweises durch die Gemeinde Bubenreuth 1 Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig
- 22,80 Euro Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr)
- 37,00 Euro Gebühr (ab dem 24. Lebensjahr)
Reisepass:
- 1 Lichtbild, nicht älter als ½ Jahr (biometrisch)
- Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument ist bei Erstausstellung eines Passes durch die Gemeinde Bubenreuth 1 Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig
- 37,50 Euro Gebühr (bis zum 24. Lebensjahr) Express 69,50 Euro
- 60 Euro Gebühr (ab dem 24. Lebensjahr) Express 92,00 Euro
Kinderreisepass:
- 1 Lichtbild nicht älter als ½ Jahr (biometrisch)
- 1 Geburtsurkunde
- Unterschrift beider Eltern (auf Antrag) oder die Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. ein Sorgerechtsbeschluss (wenn geschieden)
- 13 Euro Gebühr
- Gültigkeit 1 Jahr
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Antragsteller für den Personalausweis und Reisepass persönlich erscheint. Kinder müssen zur Beantragung auch anwesend sein.
Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir unter der Telefon-Nr. (09131) 8839-12 gerne zur Verfügung.
Ihr Passamt