Nachdem es aus verschiedenen Gründen lange Zeit zum Verkauf stand, sollte es schließlich an einen Bauträger veräußert werden, der die Bestandsgebäude bis auf das denkmalgeschützte Wohnhaus abgebrochen und das Areal völlig neu geordnet und bebaut hätte. Das Wohnhaus wäre somit aus seinem baulichen Zusammenhang gerissen und in einen neuen, letztlich belanglosen Kontext von modernen Wohngebäuden gestellt worden.
Dies hat im Gemeinderat im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses eine intensive Diskussion hervorgerufen, die dann zu einem mehrheitlichen Votum darüber geführt hat, dass die Gemeinde das Anwesen in Gänze erwirbt. Den Beschluss, der den Bürgermeister beauftragt, den vereinbarten Kauf notariell abzuwickeln, hat der Gemeinderat am 26.07.2016 gefasst.