Städtebauförderung

Kommunales Förderprogramm für das Sanierungsgebiet „Bubenreuth Nord – Alter Ort“

 

Das historische Ortszentrum und die angrenzenden Teile sollen als attraktiver und lebendiger Bereich der Gemeinde gestärkt werden. Dazu wurden der Ortskernbereich und das Gebiet um die Scherleshofer Straße im November 2019 zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Bubenreuth Nord – Alter Ort“ erklärt.

 

Mit Unterstützung durch die Städtebauförderung bietet sich für die Gemeinde Bubenreuth dadurch die Chance, die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Sicherung und Aufwertung ihrer Immobilie (Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude) sowie bei der Aufwertung und Entsiegelung ihrer Außenanlagen finanziell zu unterstützen.

 

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, steuerliche Sonderabschreibungen geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass das Anwesen im ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegt.

 

Die Gemeinde hat mit Januar 2021 das kommunale FörderprogrammOrtskernsanierung Bubenreuth Nord – Alter Ort“ aufgelegt, das wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal vorstellen wollen:

 

Welche Einzelmaßnahmen können gefördert werden?

 

1. Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der vorhandenen Gebäude, insbesondere derer mit ortsbildprägendem Charakter, insbesondere folgende Teilmaßnahmen:
- Maßnahmen an Fassaden (Fassadenrenovierung) einschließlich Fenster, Schaufenster, Hauseingang, Werbeanlagen
- Maßnahmen an Treppenanlagen, Einfriedungen, Hoftoren und Hofeinfahrten
- Maßnahmen an Dächern einschließlich Dachaufbauten
- Maßnahmen zur Herstellung wichtiger Raumkanten und Schließung von Baulücken

2. Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere folgende Teilmaßnahmen:
- Rückbaumaßnahmen vorhandener, städtebaulich architektonischer Missstände
- Entsiegelung, Hofbegrünung
- Einbau neuer Beläge 
 

 

Wie hoch ist die Förderung?

 

Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 30 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 25.000 Euro je Einzelmaßnahme. Eine Doppelförderung der Maßnahme aus anderen Programmen der Städtebauförderung ist nicht möglich.

Weiterhin können erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden geltend gemacht werden.

 

Vor Beginn der Maßnahme ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen.

 

Was wichtig ist:

 

  • Das Gebäude muss im Sanierungsgebiet „Bubenreuth Nord – Alter Ort“liegen (sh. Lageplan). 
  • Sanierungsvorhaben müssen frühzeitig bei der Gemeinde angemeldet werden (Planungsphase vor Baubeginn). 
  • Sanierungsberatung ist verpflichtend 
  • Maßnahmenbeginn erst nach Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit der Gemeinde 
  • Die Sanierungsvereinbarung ersetzt nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nach Bau-, Wasser-, Denkmalschutz-, Verkehrs- oder sonstigem öffentlichen Recht. 
  • Gebäude, die umfassend saniert und instandgesetzt werden und für die Zuwendungen in Form einer Kostenerstattung gemäß Städtebauförderrichtlinien gewährt werden, sind nach dem kommunalen Förderprogramm nicht förderfähig. 
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 
  • Grundlage dieser Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben der Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde Bubenreuth in ihrer jeweiligen Fassung sowie Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege. 
  • Architekten- und Ingenieurleistungen können mit bis zu 10 % der Gesamtkosten (= Architektenhonorar) als förderfähige Kosten anerkannt werden. 

 

Weitere Informationen zum Kommunalen Förderprogramm (Voraussetzungen und Abläufe, Gestaltungsrichtlinien, Merkblatt zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen) finden Sie auf unserer Homepage www.bubenreuth.de → Ortsentwicklung → Städtebauförderung → Kommunales Förderprogramm sowie in der Gestaltungsbroschüre „Ortskernsanierung Bubenreuth Nord – Alter Ort“.

 

Wenn Sie Interesse an einem für Sie kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Gemeindeverwaltung auf.

Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Thelen, Tel.Nr. (09131) 88 39 – 28,

E-Mail: s.thelen@bubenreuth.de

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link  →→→→  Kommunales Förderprogramm für das Sanierungsgebiet "Bubenreuth Nord - Alter Ort"

 

 

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