Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz

Antrag der Gemeinde Bubenreuth auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Bubenreuth in den Entlesbach

Die Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt mit Schreiben vom 28.07.2025 die Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Bubenreuth in den Entlesbach gestellt.

 

Die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage in den Entlesbach (Einleitungsstelle auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 462/3 der Gemarkung Bubenreuth) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 15 WHG beantragt wird.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.11.2025 bis einschließlich 03.12.2025

 

  • im Rathaus der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Bauverwaltung, Zimmer 02 und 
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205 

während der der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Bubenreuth unter der Telefonnummer 09131 883930 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 201711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o. g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

 

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

 

Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens 19.12.2025 bei der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Bauverwaltung, Zimmer 02 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205 schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden.

 

Bitte beachten Sie auch hier, dass bei der Gemeinde Bubenreuth unter der Telefonnummer 09131 883930 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 201711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

 

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

 

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Höchstadt an der Aisch, den 13.10.2025

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

 

 

 

Hubert

 

 

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