BEKANNTMACHUNG - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/30 „Alter Tennisplatz“ mit integriertem Grünordnungsplan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenreuth hat in öffentlicher Sitzung am 22.09.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss entspricht dem Antrag des Vorhabenträgers (Deutsche Reihenhaus AG, Kaiserslautern) gemäß § 12 Abs. 2 BauGB auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.

 

Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist die Ermöglichung der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 40 Wohneinheiten. Die Planung trägt dazu bei, dem in Bubenreuth derzeit hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau (Eigentumswohnungen) in flächensparender Weise gerecht zu werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 54 und 56/13, jeweils Gemarkung Bubenreuth, und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

 

Im Zeitraum vom 16.11.2020 bis einschließlich 14.12.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Der Bauausschuss des Gemeinderates hat in öffentlicher Sitzung am 18.05.2021 den Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Alter Tennisplatz“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Fassung vom 18.05.2021 durchzuführen.

 

Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 18.05.2021 liegt einschließlich der Begründung, den erforderlichen Fachgutachten sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

 

28.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021

 

im Foyer des Rathauses der Gemeinde Bubenreuth (Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die jeweils aktuell geltenden Hygienevorschriften sind zu beachten. Um Voranmeldung per Telefon oder Email wird gebeten.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Soweit Fragen zu den Unterlagen bestehen, können diese auch telefonisch beim Planungsamt, Frau Sandra Thelen, unter 0 91 31 / 883928 oder per E-Mail an s.thelen@bubenreuth.de gestellt werden.

 

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Der Entwurf des Bauleitplans, einschließlich der Begründung sowie erforderliche Fachgutachten, steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Bubenreuth

 

www.bubenreuth.de/bauleitplanung

 

unter der Rubrik „Ortsentwicklung“ > „Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweise zum Datenschutz: Bei Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus müssen Name, Anschrift und Telefonnummer beim Betreten des Rathauses hinterlegt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5_30 Alter Tennisplatz Lageplatn

 

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M.,
(Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2020)

 

Bubenreuth, den 20.05.2021

 

 

Norbert Stumpf

Erster Bürgermeister

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