Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Mitte Dezember erhalten Sie per Post einen Brief, mit der Bitte, den Zählerstand Ihres Hauptwasserzählers bzw. falls Sie einen Gartenwasserzähler bei der Gemeinde angemeldet haben, auch diesen Zählerstand bis zum 31.12.2025 an uns zu übermitteln.
Um eine zeitnahe Abrechnung zu gewährleisten sind die Zählerstände spätestens bis zum 15.01.2026 der Gemeindeverwaltung bekanntzugeben. Zählerstände die bei der Gemeindeverwaltung später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch wird in diesen Fällen geschätzt.
Sie können die Unterlagen in den Briefkasten des Rathauses einwerfen (rechts neben der Treppe) oder die Zählerstände direkt ONLINE über das Verfahren des Bürgerserviceportals auf unserer Homepage erfassen (siehe Erklärung und QR-Code auf dem Ablesebrief). Zudem kann eine Meldung per E-Mail an k.lechner@bubenreuth.de erfolgen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Finanzadresse, die Zählernummer und die Objektbezeichnung mit anzugeben.
Vielen Dank.

