Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 "Posteläcker"

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 „Posteläcker“

 

hier:   Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

Der Gemeinderat von Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/31 „Posteläcker“ im Regelverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2021 bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/31 „Posteläcker“ liegt nördlich der sogenannten „Geigenbauersiedlung“ zwischen der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg im Westen und dem Bischofsmeilwald im Osten. Die Gesamtfläche beträgt ca. 5,4 ha und umfasst die Flurstücke Nrn. 127, 127/1, 130, 130/1, 133/3 (tlw.), 136/2 (tlw.), 136/28, 136/29, 137, 137/1, 138, 138/1, 138/2, 138/3, 139, 139/1, 139/2, 139/3, 139/4, 140, 141, 142, 142/1 sowie 142/2 in der Gemarkung Bubenreuth. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan), in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.

 

Das Plangebiet liegt derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche dargestellt. Es soll zur Deckung des vorhandenen Wohnflächenbedarfs sowie zur Herstellung eines zentralen Versorgungsbereichs entwickelt werden. Durch die Modernes Wohnen Franken GmbH wurde ein Nutzungskonzept entwickelt, welches eine Kombination aus Wohnen, Seniorenwohnen und gewerblichen Nutzungen und Einzelhandel vorsieht. Zur Baurechtschaffung wurde durch die Vorhabenträgerin ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt, über welchen vom Gemeinderat entschieden und der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Ziel der Bebauungsplanaufstellung sind die Festsetzung der zulässigen Nutzungen – Wohngebäude, Seniorenwohnheim sowie gewerbliche Nutzungen, einschließlich eines Nahversorgers – und Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie gestalterische und grünordnerische Festsetzungen.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

 

  1. Juli 2022 bis einschließlich 12. August 2022

 

im Foyer des Rathauses der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00-17.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus steht Ihnen die Leiterin des Planungsamts, Frau Sandra Thelen, unter 09131 883928 gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

 

Die Planunterlagen wurden gem. § 4a BauGB in das Internet unter www.bubenreuth.de „Ortsentwicklung => Bauleitplanung => Bebauungspläne => Bebauungsplan 5/31 Posteläcker“ eingestellt und können dort ebenfalls eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Tel.: 09131/883928, Fax: 09131/883922, E-Mail: s.thelen@bubenreuth.de abgegeben werden.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

  

Bubenreuth, den 29.06.2022 

GEMEINDE BUBENREUTH 

 

Norbert Stumpf

Erster Bürgermeister

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link ⇒ ⇒ ⇒ Bebauungsplan Posteläcker 

 

 

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