Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Aktuelles
3. Nahwärmenetz Bubenreuth Nord
4. Anfragen, Diskussion
In der Bürgerversammlung können nur gemeindliche Angelegenheiten von allgemeinem öffentlichem Interesse erörtert werden, nicht aber private Einzelfälle oder Anliegen, für die Bundes- und Landesbehörden, der Bezirk oder der Landkreis zuständig sind.
Schriftliche Anfragen für die Bürgerversammlung sind bis spätestens 28. September bei der Gemeinde einzureichen (auch per E-Mail an info@bubenreuth.de möglich).

